Strafverfolgung

JonDonym macht die Aufdeckung einzelner Anwender nicht unmöglich, da es eine 100%ige Sicherheit nicht geben kann. Eine solche Aufdeckung ist jedoch um Größenordnungen schwerer als bei sämtlichen VPN-Diensten oder Proxies, da sie die Zusammenarbeit mehrerer Staaten und Organisationen erfordert.

JonDonym soll Strafverfolgung im Internet nicht verhindern. Einzelne Nutzer-Verbindungen können gezielt überwacht werden, wenn alle Betreiber einer Mix-Kaskade eine in ihrem jeweiligen Land gültige behördliche Anweisung dazu erhalten (in Deutschland per Gerichts­beschluss nach §100a und §100b StPO). Eine rück­wirkende Auf­deckung der Zugriffe ist aus technischen Gründen nicht machbar.

Eine gesetzliche Verpflichtung kann manche Mix-Betreiber außerdem dazu zwingen, bestimmte Verbindungs­daten "auf Vorrat" speichern. Im Unter­schied zu einer Über­wachung muss der Betreiber eine solche Vorrats­daten­speicherung für die Nutzer seiner JonDonym-Mixe über JonDo transparent machen. (Bei einer Überwachung ist die Veröffentlichung rechtlich nicht zulässig.) Derzeit setzt kein Mix-Betreiber eine Vorratsdatenspeicherung (oder Mindestspeicherfrist) um.

Der Gefahr einer illegitimen Strafverfolgung durch nicht-demokratische Staaten oder willkürliche Amtsträger setzt JonDonym jedoch durch die Unabhängigkeit der Mix-Betreiber eine hohe Hürde. Die Aufdeckung von Nutzer­verbindungen erfordert grund­sätzlich die Zusammen­arbeit aller Betreiber einer Mix-Kaskade. Jedem Mix Betreiber einer Kaskade ist eine entsprechende behördliche Anweisung in seinem Land zuzustellen.

Überwachungsberichte

Jedes Jahr veröffentlichen wir einen kurzen Bericht über durchgeführte Überwachungen, die uns von den Betreibern mitgeteilt wurden.

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JonDonym-News
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Donnerstag, 22. Dez. 2011
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