Strafverfolgung
JonDonym macht die Aufdeckung einzelner Anwender nicht unmöglich, da es eine 100%ige Sicherheit nicht geben kann. Eine solche Aufdeckung ist jedoch um Größenordnungen schwerer als bei sämtlichen VPN-Diensten oder Proxies, da sie die Zusammenarbeit mehrerer Staaten und Organisationen erfordert.
JonDonym soll Strafverfolgung im Internet nicht verhindern. Einzelne Nutzer-Verbindungen können gezielt überwacht werden, wenn alle Betreiber einer Mix-Kaskade eine in ihrem jeweiligen Land gültige behördliche Anweisung dazu erhalten (in Deutschland per Gerichtsbeschluss nach §100a und §100b StPO). Eine rückwirkende Aufdeckung der Zugriffe ist aus technischen Gründen nicht machbar.
Eine gesetzliche Verpflichtung kann manche Mix-Betreiber außerdem dazu zwingen, bestimmte Verbindungsdaten "auf Vorrat" speichern. Im Unterschied zu einer Überwachung muss der Betreiber eine solche Vorratsdatenspeicherung für die Nutzer seiner JonDonym-Mixe über JonDo transparent machen. (Bei einer Überwachung ist die Veröffentlichung rechtlich nicht zulässig.) Derzeit setzt kein Mix-Betreiber eine Vorratsdatenspeicherung (oder Mindestspeicherfrist) um.
Der Gefahr einer illegitimen Strafverfolgung durch nicht-demokratische Staaten oder willkürliche Amtsträger setzt JonDonym jedoch durch die Unabhängigkeit der Mix-Betreiber eine hohe Hürde. Die Aufdeckung von Nutzerverbindungen erfordert grundsätzlich die Zusammenarbeit aller Betreiber einer Mix-Kaskade. Jedem Mix Betreiber einer Kaskade ist eine entsprechende behördliche Anweisung in seinem Land zuzustellen.
Überwachungsberichte
Jedes Jahr veröffentlichen wir einen kurzen Bericht über durchgeführte Überwachungen, die uns von den Betreibern mitgeteilt wurden.
- Im Jahr 2011 gab es keine neue gerichtliche Überwachungsanordnung. Die bereits 2010 erlassene und vor einem Jahr bekannt gemachte Überwachungsanordnung wurde über den Jahreswechsel 2010/2011 hinaus fortgesetzt.
- Im Jahr 2010 gab es eine gerichtliche Überwachungsanordnung, die an einzelne wenige Mixbetreiber gerichtet war und insgesamt 6 Monate lang durchgeführt wurde. Sie betraf eine Hand voll bestimmter JonDonym-Kontonummern.
- Im Jahr 2009 gab es eine gerichtliche Überwachungsanordnung, die an einzelne Mixbetreiber gerichtet war. Sie betraf insgesamt zwei Webseiten bzw. E-Mail-Zugänge. Die Überwachung wurde mit Auslauf der einmal verlängerten Anordnung nach vier Monaten wieder abgeschaltet.
- Im Jahr 2008 gab es keine Überwachungsanordnung.
- Im Jahr 2007 gab es keine Überwachungsanordnung.
- Im Jahr 2006 gab es eine einzige gerichtliche Überwachungsanordnung, die an einzelne Mixbetreiber gerichtet war. Sie betraf wenige genauer spezifizierte Internetseiten. Die Überwachung wurde mit Auslauf der Anordnung nach einem Monat wieder abgeschaltet.

